Kinderschutz im Sportverein

Viele Kinder und Jugendliche verbringen ihre Freizeit in einem Sportverein. Neben dem Sporttreiben haben die Vereine auch eine gesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Diese Verantwortung umfasst u.a. den Schutz des Kindeswohls. Unsere Sportvereine sollen „sichere“ Orte sein, wo sich die Kinder und Jugendlichen wohlfühlen. Mit gezielten präventiven Maßnahmen wird die Handlungskompetenz im Verein zu diesem sensiblen Thema gestärkt.

Der Stadtsportbund Chemnitz e. V.  bietet zum Thema „Kinderschutz im Sportverein“ Beratungen und Schulungen – auch vor Ort im Verein – an.

Aktuelle Fortbildung:

Kurzschulung „Kinderschutz im Sportverein“ (4 LE):

Kinder benötigen einen besonderen Schutz. Das gilt insbesondere im organisierten Sport. Der Sportverein als eine Institution, der eine der wichtigsten Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche in der Freizeit darstellt, hat damit auch eine besondere gesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung inne. Mit dieser Fortbildung sensibilisieren wir Vereine für das Thema „Kinderschutz im Sportverein“, vermitteln Handlungssicherheit und geben Handlungsempfehlungen zu folgenden Inhalten: Aufsichtspflicht, Kindeswohl & Kindeswohlgefährdung, sexualisierte Gewalt im Sport, Prävention im Sportverein.

Diese Veranstaltung ist insbesondere für diejenigen Sportvereine geeignet, die bisher kaum oder wenig Berührungspunkte mit der Thematik Kinderschutz hatten.

Donnerstag, 05.12.2024, 17:30 – 21:00 Uhr
Geschäftsstelle des SSBC e.V., Stadlerstraße 14 a

Ausschreibung und Anmeldung im Bildungsportal

Außerdem haben wir die Seite Trau dich! eingerichtet, auf der Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, bei Fragen und Problemen Kontakt über einen Chat mit uns aufzunehmen.

 

Karolin Huse

Tel.: 0371 495000-45
praevention@sportbund-chemnitz.de

Neben Institutionen wie Schule und Einrichtungen der Jugendhilfe sollen auch Sportvereine bei wahrgenommener Kindeswohlgefährdung ihrer Schützlinge nicht wegschauen, sondern eine Kultur des Hinsehens etablieren und entsprechend handeln. Trainer:innen und Übungsleiter:innen unterliegen keiner gesetzlichen Pflicht, bei Anhaltspunkten von Misshandlungen oder Vernachlässigungen tätig zu werden. Trotzdem besteht eine moralische Verpflichtung, das Wohl der von ihnen trainierten Kinder auch über den unmittelbaren Trainingszusammenhang hinaus zu schützen und als vertrauensvolle Ansprechpartner*innen zur Abhilfe bei Verdachtsmomenten beizutragen.

Wir bieten dabei folgende Unterstützung an:

  • Beratungen und Schulungen zum „Kinderschutz im Sportverein“
  • weitergehende Informationsveranstaltungen und Seminare zum Thema
  • Begleitung von Organisationsentwicklungsprozessen sowie individuelle Beratung zu möglichen Präventionsmaßnahmen im Sportverein
  • Bereitstellung von Informationen, Arbeitsmaterialien und Praxishilfen
  • Vermittlung von Schulungen zur „Ansprechperson für Kinderschutz“
  • Vermittlung kompetenter Referent*innen für Schulungs- und Fortbildungsangebote
  • Vernetzung und Kooperation mit Fachberatungsstellen

Downloads:
Handlungsleitfaden der SJS
Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Broschüre des LSB: Kinderschutz geht uns alle an

Links:
https://www.sport-fuer-sachsen.de/kinderschutz/
www.kindeswohl-sachsen.de
www.jugenschutz.net
Klicksafe – Jugenschutz im Netz
Beratung bei Cybermobbing
Rechtsfragen für Kinder und Jugendliche erklärt

Weiterbildungen:
Ausbildung  „Multiplikator:in für den Kinderschutz im Sport ⇒ Bildungsportal des LSB
Online-Kurs „Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch“

Sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche sind ein sehr schwieriges Thema und sehr komplexe Phänomene. Sie kommen in allen gesellschaftlichen Bereichen vor und werden immer wieder auch im Sport bekannt. Der organisierte Sport steht in der Verantwortung, die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen wirksam vor solchen Gefahren für ihr körperliches und psychisches Wohlergehen zu schützen. Diese Verantwortung muss angenommen werden und darf angesichts der vielfältigen organisatorischen Anforderungen im Alltag von Sportvereinen und Sportverbänden nicht zur Seite geschoben werden.

Trotzdem sind viele Sportvereine im Umgang mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ noch immer unsicher. Es gibt immer noch eine Scheu, das Thema offen anzusprechen. Es ist aber gerade diese Offenheit, die Vereine und ihre Verantwortlichen auszeichnet und die auch für Eltern so wichtig ist. Das Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ sollte in keinem Verein tabuisiert werden. Denn einen Sportverein schwächt nicht die Tatsache, dass es in der eigenen Organisation zu Übergriffen kommen kann, sondern vor allem ein zögerlicher, intransparenter und inkonsequenter Umgang mit diesem Thema. Nur ein koordiniertes und individuell abgestimmtes Vorgehen gewährleistet den Schutz aller Beteiligten im System des Sports und führt zur erforderlichen Handlungssicherheit bei den Verantwortlichen.

Strukturen und Konzepte in Sportvereinen und -verbänden können sexualisierte Übergriffe erschweren, reduzieren und verhindern. Es gilt das Fachwissen der Mitarbeitenden zu erweitern und darum, transparente und entlastende Strukturen zu schaffen, die nicht-grenzverletzende Mitarbeitende stärken und sie zu Intervention und Prävention ermutigen. Schutzkonzepte sollen partizipativ entwickelt werden und im Ergebnis Sportvereine zu sicheren Orten machen, die zudem handlungsfähig sind, wenn Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, wo sie sexuelle Gewalt erleben mussten, Ansprechpartner und Hilfe suchen.

Lehrfilm „Schutz vor sexualisierer Gewalt“ im Sport des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung

Schutzkonzepte beinhalten mehrere Elemente:

  • klare öffentliche Positionierung zum Thema und Verankerung in Leitbild, Satzung, Ordnungen
  • eine vereins-/verbandsbezogene Analyse von Risiken und Potentialen
  • die Benennung von Ansprechpersonen und Beschwerdestellen
  • das Erstellen von Handlungsplänen für Verdachtsfälle
  • Regeln für die Personalauswahl und Standards für die Personalverantwortung
  • Vereinbarungen zu Verhaltensstandards und Ehrenkodex für alle Mitarbeitenden
  • thematische Fortbildungen für Mitarbeitende
  • partizipative und vernetzende Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche
  • Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
  • Kooperationen mit Fachstellen

Beispiele für Schutzkonzepte aus Sportverbänden:

Wir bieten dabei folgende Unterstützung an:

  • Beratungen und Schulungen zum Prozess der Erstellung von Schutzkonzepten
  • Begleitung von individuellen Entwicklungsprozessen für Schutzkonzepte
  • Begleitung bei der Evaluierung und Weiterentwicklung bestehender Schutzkonzepte
  • Bereitstellung von Informationen, Arbeitsmaterialien und Praxishilfen
  • Vermittlung von Schulungen zur „Ansprechperson für Kinderschutz“
  • Vermittlung kompetenter Referent*innen für Schulungs- und Fortbildungsangebote
  • Vernetzung und Kooperation mit Fachberatungsstellen

Downloads:
Handlungsleitfaden für Vereine des LSB NRW
Elternkompass des LSB NRW
Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – DSJ e.V.
Kinderschutz im Verein des DFB
Standards für Schutzkonzepte des DKSB LV Sachsen e.V.

Links:
Trailer des DKSB LV Sachsen e.V. zu Schutzkonzepten in Einrichtungen
https://www.sport-fuer-sachsen.de/kinderschutz/
www.kindeswohl-sachsen.de
www.beauftragter-missbrauch.de
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
www.hilfeportal-missbrauch.de
www.aufarbeitungskommission.de
www.jugendnotmail.de

Weiterbildungen:
Ausbildung  „Multiplikator*in für den Kinderschutz im Sport ⇒ Bildungsportal des LSB
Online-Kurs „Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch“
Online-Kurs „Schutzkonzepte in Organisationen – Schutzprozesse partizipativ und achtsam gestalten“

Weitere Infos:
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs führte am 13. Oktober 2020 ihr viertes öffentliches Hearing in der Akademie der Künste zum Thema „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“ durch. Die Inhalte und Ergebnisse können in der Mediathek eingesehen werden.