Sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche sind ein sehr schwieriges Thema und sehr komplexe Phänomene. Sie kommen in allen gesellschaftlichen Bereichen vor und werden immer wieder auch im Sport bekannt. Der organisierte Sport steht in der Verantwortung, die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen wirksam vor solchen Gefahren für ihr körperliches und psychisches Wohlergehen zu schützen. Diese Verantwortung muss angenommen werden und darf angesichts der vielfältigen organisatorischen Anforderungen im Alltag von Sportvereinen und Sportverbänden nicht zur Seite geschoben werden.
Trotzdem sind viele Sportvereine im Umgang mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ noch immer unsicher. Es gibt immer noch eine Scheu, das Thema offen anzusprechen. Es ist aber gerade diese Offenheit, die Vereine und ihre Verantwortlichen auszeichnet und die auch für Eltern so wichtig ist. Das Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ sollte in keinem Verein tabuisiert werden. Denn einen Sportverein schwächt nicht die Tatsache, dass es in der eigenen Organisation zu Übergriffen kommen kann, sondern vor allem ein zögerlicher, intransparenter und inkonsequenter Umgang mit diesem Thema. Nur ein koordiniertes und individuell abgestimmtes Vorgehen gewährleistet den Schutz aller Beteiligten im System des Sports und führt zur erforderlichen Handlungssicherheit bei den Verantwortlichen.
Strukturen und Konzepte in Sportvereinen und -verbänden können sexualisierte Übergriffe erschweren, reduzieren und verhindern. Es gilt das Fachwissen der Mitarbeitenden zu erweitern und darum, transparente und entlastende Strukturen zu schaffen, die nicht-grenzverletzende Mitarbeitende stärken und sie zu Intervention und Prävention ermutigen. Schutzkonzepte sollen partizipativ entwickelt werden und im Ergebnis Sportvereine zu sicheren Orten machen, die zudem handlungsfähig sind, wenn Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, wo sie sexuelle Gewalt erleben mussten, Ansprechpartner und Hilfe suchen.
Lehrfilm „Schutz vor sexualisierer Gewalt“ im Sport des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung
Schutzkonzepte beinhalten mehrere Elemente:
- klare öffentliche Positionierung zum Thema und Verankerung in Leitbild, Satzung, Ordnungen
- eine vereins-/verbandsbezogene Analyse von Risiken und Potentialen
- die Benennung von Ansprechpersonen und Beschwerdestellen
- das Erstellen von Handlungsplänen für Verdachtsfälle
- Regeln für die Personalauswahl und Standards für die Personalverantwortung
- Vereinbarungen zu Verhaltensstandards und Ehrenkodex für alle Mitarbeitenden
- thematische Fortbildungen für Mitarbeitende
- partizipative und vernetzende Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche
- Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
- Kooperationen mit Fachstellen
Beispiele für Schutzkonzepte aus Sportverbänden:
Wir bieten dabei folgende Unterstützung an:
- Beratungen und Schulungen zum Prozess der Erstellung von Schutzkonzepten
- Begleitung von individuellen Entwicklungsprozessen für Schutzkonzepte
- Begleitung bei der Evaluierung und Weiterentwicklung bestehender Schutzkonzepte
- Bereitstellung von Informationen, Arbeitsmaterialien und Praxishilfen
- Vermittlung von Schulungen zur „Ansprechperson für Kinderschutz“
- Vermittlung kompetenter Referent*innen für Schulungs- und Fortbildungsangebote
- Vernetzung und Kooperation mit Fachberatungsstellen
Downloads:
Handlungsleitfaden für Vereine des LSB NRW
Elternkompass des LSB NRW
Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – DSJ e.V.
Kinderschutz im Verein des DFB
Standards für Schutzkonzepte des DKSB LV Sachsen e.V.
Links:
Trailer des DKSB LV Sachsen e.V. zu Schutzkonzepten in Einrichtungen
https://www.sport-fuer-sachsen.de/kinderschutz/
www.kindeswohl-sachsen.de
www.beauftragter-missbrauch.de
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
www.hilfeportal-missbrauch.de
www.aufarbeitungskommission.de
www.jugendnotmail.de
Weiterbildungen:
Ausbildung „Multiplikator*in für den Kinderschutz im Sport ⇒ Bildungsportal des LSB
Online-Kurs „Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch“
Online-Kurs „Schutzkonzepte in Organisationen – Schutzprozesse partizipativ und achtsam gestalten“
Weitere Infos:
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs führte am 13. Oktober 2020 ihr viertes öffentliches Hearing in der Akademie der Künste zum Thema „Sexueller Kindesmissbrauch im Sport“ durch. Die Inhalte und Ergebnisse können in der Mediathek eingesehen werden.